Rechtsprechung
LSG Bayern, 23.07.2015 - L 16 AS 424/15 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes; Anforderungen an den Prüfungsmaßstab
- rewis.io
Prüfungsmaßstab im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes, § 86 b Abs. 2 S 2 SGG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes; Anforderungen an den Prüfungsmaßstab
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 16.06.2015 - S 42 AS 1162/15
- LSG Bayern, 23.07.2015 - L 16 AS 424/15 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im …
Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 16 AS 424/15
Die Entscheidungen dürfen sowohl auf eine Folgenabwägung wie auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden; hierbei ist dem Gewicht der in Frage stehenden und gegebenenfalls miteinander abzuwägenden Grundrechte Rechnung zu tragen, um eine etwaige Verletzung von Grundrechten zu verhindern (so BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014, 1 BvR 1453/12, Rn. 9, juris).Übernimmt das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes allerdings vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens und droht eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung der Beteiligten, sind die Anforderungen an die Glaubhaftmachung am Rechtsschutzziel zu orientieren, das mit dem jeweiligen Rechtsschutzbegehren verfolgt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014, 1 BvR 1453/12, Rn. 10, juris).
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10
"Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"
Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 16 AS 424/15
Bei ungeklärten Erfolgsaussichten in der Hauptsache muss hier die Folgenabwägung zugunsten der Bf ausgehen, da existenzsichernde Leistungen streitig sind und das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gemäß Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) betroffen ist, das unverfügbar ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.07.2012, 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11). - BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12
Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung …
Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 16 AS 424/15
Ist eine der drohenden Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, etwa weil es dafür weiterer, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu verwirklichender tatsächlicher Aufklärungsmaßnahmen bedürfte, ist es von Verfassung wegen nicht zu beanstanden, wenn die Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auf der Grundlage einer Folgenabwägung erfolgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.02.2013, 1 BvR 2366/12, Rn. 3, juris). - LSG Bayern, 12.05.2011 - L 11 AS 250/11
1. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Verhalten des für den neuen Wohnort …
Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2015 - L 16 AS 424/15
Ziffer IV des Beschlusses ist aufzuheben, da eine Zusicherung nach § 22 Abs. 6 SGB II als Voraussetzung für ein Kautionsdarlehen nur im Hinblick auf konkret vorliegende Wohnungsangebote erfolgen kann (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12.05.2011, L 11 AS 250/11 B ER, juris).